Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
Firma Bodo Priesterath
Webpublishing & EDV-Service
per 01.03.1997
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der Firma Bodo Priesterath
kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch die Firma Bodo Priesterath
zustande. Die Firma Bodo Priesterath kann den Vertragsabschluß von einer Vorauszahlung
bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
2. Die Firma Bodo Priesterath erhebt für Änderungen von bereits
bestehenden Benutzerkonten soweit deren Umfang eine Arbeitsstunde nicht übersteigt, keine
Gebühren. Jede darüber hinausgehende Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt
werden.
§2 Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
der Firma Bodo Priesterath sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag.
2. Die Firma Bodo Priesterath behält sich das Recht vor, Leistungen zu
erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die Firma Bodo Priesterath ist
ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §10 entsprechend.
3. Soweit die Firma Bodo Priesterath kostenlose Dienste und Leistungen
erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4. Die Firma Bodo Priesterath behält sich bei den laufenden
Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung
und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommenen
Sektor abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte ein
Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit
einer Frist von 15 Tagen jeweils zum Monatsende das Vertragsverhältnis vorzeitig durch
schriftliche Kündigung zu beenden.
§3 Kündigung des Vertrages
1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis
für beide Vertragspartner mit einer Frist von 15 Tagen zum jeweiligen Quartalsende
kündbar.
2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das
Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung
muß dem Kündigungsempfänger mindestens 15 Tage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden
soll, zugehen.
§4 Pflichten des Nutzers
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der Firma Bodo Priesterath
sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen
allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung
mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für
jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte
Lastschrift hat der Kunde der Firma Bodo Priesterath die entstandenen Kosten zu erstatten;
b) der Firma Bodo Priesterath unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm
Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
c) der Firma Bodo Priesterath die Installation technischer Einrichtungen
zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der Dienste der Firma Bodo Priesterath
erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
d) der Firma Bodo Priesterath mitzuteilen, welche technische Ausstattung
zur Teilnahme an den Diensten der Firma Bodo Priesterath verwendet wird;
e) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht
durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
f) die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste der Firma Bodo Priesterath nicht
mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; dazu gehört auch
die vom Kunden zu treffende Vorsorge, daß durch Nutzung der von der Firma Bodo
Priesterath bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten
Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen;
g) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit
diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Firma Bodo Priesterath
erforderlich sein sollten;
h) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen,
insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Anderungen zu
veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis
erlangt haben;
i) der Firma Bodo Priesterath erkennbare Mängel oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
j) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die
Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
k) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Firma Bodo Priesterath
durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und
soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich
des Kunden vorlag;
1) der Firma Bodo Priesterath innerhalb eines Monates:
-jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte
Änderung in der Person des Kunden,
- bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften,
nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder
Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der
er in den Betriebsunterlagen der Firma Bodo Priesterath geführt wird, anzuzeigen.
2. Verstößt der Kunde gegen die Abs. 1 Lit. b), e) und f) genannten
Pflichten, ist die Firma Bodo Priesterath sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme
von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die
Firma Bodo Priesterath im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle
Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die Firma Bodo Priesterath nach
erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§5 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl
gegenüber der Firma Bodo Priesterath wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt
2. Die Firma Bodo Priesterath haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender
rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
3. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine
Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Diensten der Firma Bodo Priesterath
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten
- oder deswegen, entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder
Übermittlung von Daten durch die Firma Bodo Priesterath nicht erfolgt ist, der Höhe nach
auf 1.000,00 DM beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Firma Bodo
Priesterath gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der
Höhe nach auf 1.000,00 DM beschränkt, Soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
§6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Firma Bodo
Priesterath und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
Dienste der Firma Bodo Priesterath oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen
Obligationen nicht nachkommt.
§7 Software-Warenlieferungen
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an
Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der Firma Bodo Priesterath auf Dritte
übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem
Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und
Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der Firma Bodo Priesterath.
3. Wird die Entwicklung von Software oder Webangeboten geschuldet,
erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und
Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch Firma Bodo Priesterath
durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die übergabe von
Quellecode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Das Nutzungsrecht an einer von der Firma Bodo Priesterath
entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für
den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes
noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
5. Wird von Abs, 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für
eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den
Originalcopyright Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand
(Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der
Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht
werden, ist der Kunde gehalten, die Firma Bodo Priesterath unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der Firma Bodo Priesterath
keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und der Firma Bodo Priesterath auf
Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung
einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch
eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der Firma Bodo
Priesterath eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die Firma Bodo
Priesterath das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr
verletzt,
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand
weiter zu nutzen,
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen,
der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers
entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das
gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den
Wertverlust zu erstatten.
8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche
Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden
Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen
mit nicht von der Firma Bodo Priesterath gelieferten Vertragsgegenständen betrieben
wurde.
9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
einschließlich der üblichen Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die
Firma Bodo Priesterath, ist diese gesondert abzugelten.
10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die
Geschäftsräume der Firma Bodo Priesterath verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden der Firma Bodo Priesterath unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
11. Die Firma Bodo Priesterath ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder
Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
12. Die Gewährleistungsfrist für die Lieferung von Waren, Geräten und
Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Unberührt davon ist eine etwaige
gesonderte Garantiehaftung des Warenherstellers. Soweit ein von der Firma Bodo Priesterath
zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Firma Bodo Priesterath nach ihrer
Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung
nach angemessener Frist fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, im besonderen ein Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es
sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer der
Firma Bodo Priesterath, oder es ist eine Eigenschaftszusicherung erfolgt, die den Käufer
gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
§8 Zahlungsbedingungen
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen
Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte
monatlich jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen, wobei der Käufer
verpflichtet ist, auf Anforderung der Firma Bodo Priesterath hin dieser eine
Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für
jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte
(Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der
Rechnung fällig.
3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der
Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen
14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Bodo Priesterath; die
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für die Firma Bodo Priesterath als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma Bodo Priesterath durch Verbindung oder
Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des
Kunden - bei Verbindung wertanteilsmaßig - auf die Firma Bodo Priesterath übergehen.
5. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder
Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
§9 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Bodo Priesterath
berechtigt, das Angebot zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die
monatlichen Entgelte zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Bodo Priesterath außerdem
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß die Firma Bodo
Priesterath eine höhere Zinslast nachweist.
3. Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte
bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder- in einem Zeitraum, der sich über
mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages,
der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Firma
Bodo Priesterath das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
der Firma Bodo Priesterath vorbehalten.
§10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche der Firma Bodo Priesterath kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem
Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die der Firma Bodo Priesterath die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei
Lieferanten oder Auftragnehmern der Firma Bodo Priesterath oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern eintreten - hat die Firma Bodo Priesterath auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Firma Bodo
Priesterath, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen
an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der
Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche
Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde nicht mehr auf Infrastruktur der Firma Bodo Priesterath
zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr
nutzen kann,
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die
Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird,
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches der Firma Bodo Priesterath liegenden Störung erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallkosten nur dann erstattet, wenn
die Firma Bodo Priesterath oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den
Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum
über mehr als zwei Werktage erstreckt.
§11 Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der Firma Bodo
Priesterath durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Firma Bodo
Priesterath gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte
nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur
Verfügung gestellten Zugriffs und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte
Nutzung der Dienste der Firma Bodo Priesterath durch Dritte entstanden sind.
§12 Kundendienst
Im Falle von Störungen an technischen Einrichtungen der Firma Bodo
Priesterath wird die Firma Bodo Priesterath bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert die Störung
über längere Zeit an, gilt §10 Ziff. 3 entsprechend Eine weitergehende Haftung der
Firma Bodo Priesterath wegen Störung der vorbezeichneten Art scheidet aus, es sei denn,
es liegt vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln des Geschäftsführers oder
leitender Angestellter der Firma Bodo Priesterath vor.
§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
gelten die der Firma Bodo Priesterath unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon
unterrichtet, daß die Firma Bodo Priesterath seine Anschrift in maschinenlesbarer Form
und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich die Firma Bodo Priesterath Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist die Firma Bodo Priesterath berechtigt, die
Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich
ist.
4. Die Firma Bodo Priesterath steht dafür ein, daß alle Personen, die
von der Firma Bodo Priesterath mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist
nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Firma Bodo Priesterath nicht
für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen
vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten
zugänglich gemacht.
§14 Gerichtsstand
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei
allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten der für die Firma Bodo Priesterath zuständige Gerichtsbezirk.
2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
§ 15 Schlußbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage
jeglicher Vertragsabschlüsse mit der Firma Bodo Priesterath. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden, Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der Firma Bodo Priesterath bzw. der
Dienste der Firma Bodo Priesterath gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier
angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
§ 16 Sonderbestimmungen
Web-Publishing
Download der AGBs als PDF
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