allgemeine Geschaeftsbedingungen PRXL
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Bodo Priesterath
Webpublishing & EDV-Service
per 01.03.1997


§ 1 Zustandekommen des Vertrages

1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der Firma Bodo Priesterath kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch die Firma Bodo Priesterath zustande. Die Firma Bodo Priesterath kann den Vertragsabschluß von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.

2. Die Firma Bodo Priesterath erhebt für Änderungen von bereits bestehenden Benutzerkonten soweit deren Umfang eine Arbeitsstunde nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber hinausgehende Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden.


§2 Leistungsumfang

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Firma Bodo Priesterath sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag.

2. Die Firma Bodo Priesterath behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die Firma Bodo Priesterath ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §10 entsprechend.

3. Soweit die Firma Bodo Priesterath kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

4. Die Firma Bodo Priesterath behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommenen Sektor abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte ein Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von 15 Tagen jeweils zum Monatsende das Vertragsverhältnis vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden.


§3 Kündigung des Vertrages

1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 15 Tagen zum jeweiligen Quartalsende kündbar.

2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß dem Kündigungsempfänger mindestens 15 Tage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.


§4 Pflichten des Nutzers

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der Firma Bodo Priesterath sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Firma Bodo Priesterath die entstandenen Kosten zu erstatten;

b) der Firma Bodo Priesterath unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;

c) der Firma Bodo Priesterath die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der Dienste der Firma Bodo Priesterath erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;

d) der Firma Bodo Priesterath mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten der Firma Bodo Priesterath verwendet wird;

e) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;

f) die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste der Firma Bodo Priesterath nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, daß durch Nutzung der von der Firma Bodo Priesterath bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen;

g) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Firma Bodo Priesterath erforderlich sein sollten;

h) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Anderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;

i) der Firma Bodo Priesterath erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);

j) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

k) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Firma Bodo Priesterath durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;

1) der Firma Bodo Priesterath innerhalb eines Monates:

-jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

- bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,

- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Firma Bodo Priesterath geführt wird, anzuzeigen.

2. Verstößt der Kunde gegen die Abs. 1 Lit. b), e) und f) genannten Pflichten, ist die Firma Bodo Priesterath sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die Firma Bodo Priesterath im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die Firma Bodo Priesterath nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.


§5 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Firma Bodo Priesterath wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt

2. Die Firma Bodo Priesterath haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

3. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

- durch die Inanspruchnahme von Diensten der Firma Bodo Priesterath

- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten

- oder deswegen, entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Firma Bodo Priesterath nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.000,00 DM beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

4. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Firma Bodo Priesterath gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 1.000,00 DM beschränkt, Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.


§6 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Firma Bodo Priesterath und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste der Firma Bodo Priesterath oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.


§7 Software-Warenlieferungen

1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der Firma Bodo Priesterath auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der Firma Bodo Priesterath.

3. Wird die Entwicklung von Software oder Webangeboten geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch Firma Bodo Priesterath durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die übergabe von Quellecode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Das Nutzungsrecht an einer von der Firma Bodo Priesterath entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.

5. Wird von Abs, 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Originalcopyright Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, die Firma Bodo Priesterath unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der Firma Bodo Priesterath keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und der Firma Bodo Priesterath auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der Firma Bodo Priesterath eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die Firma Bodo Priesterath das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,

b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,

c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,

d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der Firma Bodo Priesterath gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der üblichen Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die Firma Bodo Priesterath, ist diese gesondert abzugelten.

10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Firma Bodo Priesterath verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Bodo Priesterath unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

11. Die Firma Bodo Priesterath ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

12. Die Gewährleistungsfrist für die Lieferung von Waren, Geräten und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Unberührt davon ist eine etwaige gesonderte Garantiehaftung des Warenherstellers. Soweit ein von der Firma Bodo Priesterath zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Firma Bodo Priesterath nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, im besonderen ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer der Firma Bodo Priesterath, oder es ist eine Eigenschaftszusicherung erfolgt, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.


§8 Zahlungsbedingungen

1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen, wobei der Käufer verpflichtet ist, auf Anforderung der Firma Bodo Priesterath hin dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.

2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Bodo Priesterath; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Bodo Priesterath als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma Bodo Priesterath durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmaßig - auf die Firma Bodo Priesterath übergehen.

5. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.


§9 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Bodo Priesterath berechtigt, das Angebot zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

2. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Bodo Priesterath außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß die Firma Bodo Priesterath eine höhere Zinslast nachweist.

3. Kommt der Kunde

- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Firma Bodo Priesterath das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Firma Bodo Priesterath vorbehalten.


§10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

1. Gegen Ansprüche der Firma Bodo Priesterath kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Bodo Priesterath die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern der Firma Bodo Priesterath oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat die Firma Bodo Priesterath auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Firma Bodo Priesterath, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

- der Kunde nicht mehr auf Infrastruktur der Firma Bodo Priesterath zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Firma Bodo Priesterath liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallkosten nur dann erstattet, wenn die Firma Bodo Priesterath oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.


§11 Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der Firma Bodo Priesterath durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Firma Bodo Priesterath gestattet.

2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der Firma Bodo Priesterath durch Dritte entstanden sind.


§12 Kundendienst

Im Falle von Störungen an technischen Einrichtungen der Firma Bodo Priesterath wird die Firma Bodo Priesterath bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert die Störung über längere Zeit an, gilt §10 Ziff. 3 entsprechend Eine weitergehende Haftung der Firma Bodo Priesterath wegen Störung der vorbezeichneten Art scheidet aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln des Geschäftsführers oder leitender Angestellter der Firma Bodo Priesterath vor.


§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma Bodo Priesterath unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die Firma Bodo Priesterath seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

3. Soweit sich die Firma Bodo Priesterath Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Firma Bodo Priesterath berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

4. Die Firma Bodo Priesterath steht dafür ein, daß alle Personen, die von der Firma Bodo Priesterath mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Firma Bodo Priesterath nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.


§14 Gerichtsstand

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der für die Firma Bodo Priesterath zuständige Gerichtsbezirk.

2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.


§ 15 Schlußbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit der Firma Bodo Priesterath. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der Firma Bodo Priesterath bzw. der Dienste der Firma Bodo Priesterath gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.


§ 16 Sonderbestimmungen Web-Publishing

 

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